Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes definiert das Diskriminierungsverbot der Bundesrepublik. Der Bundestag berät derzeit über die Streichung des „Rasse“-Begriffs aus der Formulierung. Die Initiative „Grundgesetz für Alle“ setzt sich
Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes definiert das Diskriminierungsverbot der Bundesrepublik. Der Bundestag berät derzeit über die Streichung des „Rasse“-Begriffs aus der Formulierung. Die Initiative „Grundgesetz für Alle“ setzt sich