Hans-Ralf Voigt Meldung Bürgermeister beantwortet Anfrage der BSG Fraktion

Bürgermeister beantwortet Anfrage der BSG Fraktion

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Ein Gutachten zum Thema Kommunalabgabengesetz (KAG) hat in den letzten
Wochen in den Printmedien Aufregung hervorgerufen. Ein Gutachter behauptete, dass
in Kommunen im Haushaltssicherungskonzept die Übernahme der Anliegeranteile für
Straßenbaumaßnahmen durch die Kommune eine freiwillige Leistung sei, der die
Kommunalaufsicht nicht zustimmen dürfe.
Für die Anwohner der Hauptstraße in Winterscheid hätte das u. U. eine erhebliche
Mehrbelastung bedeutet.
Die Fraktion BSG im Rat der Gemeinde Ruppichteroth stellte am 12.12.2022 eine
Anfrage an den Bürgermeister Mario Loskill. Die Fragen bezogen sich darauf, ob die
Bürger*innen in Kommunen, deren Finanzen durch die Kommunalaufsicht mitverwaltet
werden, weiterhin anteilig an den Kosten für den Ausbau und Sanierung von bereits
erschlossenen Gemeindestraßen beteiligt werden müssen.
In seiner Antwort vom 23.01.2023 gab Bürgermeister Loskill bekannt, dass er beim
nordrheinwestfälischen Städte- und Gemeindebund (StGB NRW) um eine
Stellungnahme gebeten hatte. Die Referentin bestätigte, dass das Land derzeit über
eine Reform der Straßenausbaubeiträge nachdenkt und es evtl. auch ganz abschaffen
will. Allerdings gebe es bisher keine Umsetzungen und es sei alles Spekulation.
Laut geltender Rechtslage berechnet die Kommune den Anliegern den Anliegeranteil
bei Straßenausbaumaßnahmen, das Land übernimmt den Anteil bei Vorliegen der
entsprechenden Fördervoraussetzungen. Zu den einzelnen Fragen beantwortete
Bürgermeister Loskill, dass Straßenausbaubeiträge eine Pflichtaufgabe für die
Gemeinde sind, damit werden die Anlieger der Hauptstraße in Winterscheid nach
derzeitiger Rechtslage keine Straßenausbaubeiträge leisten müssen.

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